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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für unsere Leistungen
Bevor wir Sie mit Juristendeutsch erschrecken, das leider zu unserer wie auch zu Ihrer Absicherung notwendig ist, möchten wir Sie noch daran erinnern, was wir mit unserer Arbeit erreichen möchten:
- Ihre Texte sollen fehlerfrei sein und Ihre Leser optimal ansprechen.
- Wir bearbeiten Ihre Texte nach bestem Wissen und Gewissen und auf Basis der Standardwerke für Rechtschreibung, speziell dem DUDEN.
- Ihre Texte werden zügig und kompetent bearbeitet. Wir ändern so wenig wie möglich und so viel wie nötig.
0 Geltung
0.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kunden von ManuScriptum1 (Auftraggeber) und ManuScriptum1 (Auftragnehmer). Mit Auftragserteilung stimmen die Auftraggeber diesen AGB für dieses sowie eventuell folgende Geschäftskontakte zu.
0.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn hierdurch geltendes Recht verletzt werden würde.
0.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die gewünschten Leistungen selbst zu erbringen; er kann hierzu auch unabhängige Korrektoren heranziehen, die er zuvor hinsichtlich ihrer Qualifikation geprüft hat. In diesem Fall kommt trotzdem ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen ManuScriptum1 und dem Auftraggeber zustande.
1 Zustandekommen des Vertrages und Umfang der Leistungen
1.1 Der Auftrag kommt zustande, sobald der zu korrigierende Auftrag mitsamt der Besttigung der Annahme der AGB beim Auftragnehmer eingeht und angenommen wird. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.2 Ziel der primären Leistung ist es, die vom Auftraggeber verursachten Fehler im höchstmöglichen Umfang zu reduzieren. Der Auftrag wird in einer Form durchgeführt, dass der Auftragnehmer die eingereichten Texte hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik prüft und dem Auftraggeber etwaige Korrekturen nachvollziehbar kennzeichnet.
1.3 Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie starker Zeitdruck das Ergebnis der Arbeit des Auftragnehmers beeinträchtigen kann. Entsprechend kann der Auftraggeber nicht ausschließen, dass der eingereichte Text auch nach Abschluss der Korrekturarbeiten eine gewisse Menge an Fehlern enthält. Dies gilt insbesondere bei Textkorrekturen, die nach der schriftlichen Korrekturfahne und Korrekturanmerkungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber selbst vorgenommen werden. Die Grenze der tolerierbaren Fehlermenge durch den Eingriff des Auftragnehmers in das schriftliche Korrekturskript ist unter 6.2 und 6.3 geregelt und wird mit Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
1.4 Inhaltlich-stilistische Korrekturen sowie ein Lektorat (Prüfung auf Stringenz und Stimmigkeit) stellen eine kostenpflichtige Zusatzleistung dar. Eine Prüfung auf sachliche Richtigkeit getroffener Aussagen sowie eine Kontrolle der vom Auftraggeber verwendeten Zitate außerhalb formaler Aspekte findet nicht statt.
2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der Auftragserteilung
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den gewünschten Zweck zu nennen, für den er den Text verwenden möchte. Diese Auskunft wird z. B. für die Auswahl eines geeigneten Lektors für die fachliche Prüfung benötigt. Verwendet der Auftraggeber den Text für einen anderen als den angegebenen Zweck, entstehen keine Haftungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Ist eine bestimmte Terminologie, Sprachvariante oder Gestaltung gewünscht, muss dies dem Auftragnehmer ebenfalls bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.
2.2 Besondere Schreibweisen, die von den Empfehlungen des DUDEN abweichend geschrieben werden sollen, sind dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung mitzuteilen.
2.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftrag sei nicht seinen Wünschen entsprechend erfüllt worden.
3 Honorare / Preise
3.1 Die Preise für die Dienstleistungen der Auftragnehmers bestimmen sich nach der bei Auftragserteilung geltenden Preisliste, die dem Auftraggeber schriftlich ausgehändigt wird, bzw. dem Kostenvoranschlag. Besondere Preise und Konditionen gelten nur für den Auftrag, für den sie gewährt wurden, und bedingen keinen Anspruch für die Zukunft. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Als Mindestpreis pro Auftrag werden 10 Seiten Korrektur in Rechnung gestellt. Bei kleineren, regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen kann hiervon abgewichen und eine monatliche Abrechnung erstellt werden.
3.2 Die Leistungen werden, sofern keine separate schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach Preisliste (für studentische Haus- und Examensarbeiten) bzw. Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Zusatzarbeiten wie die Aufbereitung von Grafiken, Konzeptions- oder mündliche Beratungsleistungen werden nach Stundensatz berechnet.
4 Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt nach beiderseitiger Vereinbarung. Ist das Lieferdatum wesentlicher Bestandteil des Dienstvertrages, so muss dieses dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Rückgabetermine ist die rechtzeitige Lieferung der zu korrigierenden Texte und der erforderlichen Informationen (vgl. 2) durch den Auftraggeber sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.2 Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so berechtigt das den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Dienstvertrag, wenn die Lieferfrist schriftlich als fix vereinbart wurde und alle Bedingungen nach 4.1. erfüllt wurden. Bei nicht fixen Terminen und einem durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Leistungsverzug ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch diese nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber gleichzeitig auf sämtliche Nutzungsrechte der bereits erbrachten Teilleistungen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung in Form eines Textausdrucks mit Korrekturanmerkungen per Post.
4.4 Die mit der Lieferung bzw. Übermittlung verbundenen Gefahren trägt der Auftragnehmer, insbesondere bei termingebundener Postanlieferung.
4.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien von Ausgangs- oder Korrekturtexten anzulegen oder zu verwahren.
5 Rücktritt vom Vertrag und höhere Gewalt
5.1 Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung vom Vertrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des vollständigen Auftragswertes, es sei denn, er erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag. Bereits erbrachte Teilleistungen werden berechnet.
5.2 Für den Fall höherer Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Dieser Fall berechtigt beide Seiten, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jedoch Ersatz für bereits geleistete Aufwendungen bzw. teilerbrachte Leistungen zu gewähren. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die die Möglichkeiten des Auftragnehmers nachweislich beeinträchtigen, den Auftrag vereinbarungsgemäß durchzuführen.
6 Haftung bei Mängeln
6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur, Verzögerungen oder Ausführungsmängeln aufgrund unklarer, unvollständiger oder unrichtiger Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Korrekturleistungen so sorgfältig auszuführen, dass pro vier Seiten nicht mehr als ein Rechtschreib-, Zeichensetzungs- bzw. Grammatikfehler nachweisbar ist. Maßgeblich hierfür ist die gesamte Menge des zur Korrektur eingereichten Textes. Ist dies erfüllt, gilt die Leistung des Korrektorates als erfolgreich erbracht. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen im Ausgangstext bei über 10 Rechtschreib-, Zeichensetzungs- bzw. Grammatikfehler pro Seite, so gilt das Korrektorat als erfolgreich, wenn nicht mehr als ein Rechtschreib-, Zeichensetzungs- bzw. Grammatikfehler pro drei Seiten nachweisbar ist. Maßgeblich hierfür ist die gesamte Menge des zur Korrektur eingereichten Textes.
6.4. Verbleiben nach dem Korrektorat Rechtschreib-, Zeichensetzungs- bzw. Grammatikfehler im Text und übersteigt ihre Anzahl die unter 6.2 bzw. 6.3 genannten Werte, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe/Versand an den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Hierzu ist eine genaue Darstellung unter Markierung der verbliebenen Fehler im korrigierten Text erforderlich.
6.5 Erfolgt die Reklamation nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Nachbesserungsfrist einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht ein Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
6.6 Wird die Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber nicht gemäß der vorstehenden Abschnitte beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch mit Ende der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Auftraggeber auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
6.7 Bei inhaltlich-stilistischen Korrekturen unterbreitet der Auftragnehmer Verbesserungsvorschläge, über deren Befolgung allein der Auftraggeber entscheidet. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
6.8 Ein mangelhaftes Lektorat (Prüfung auf Stringenz und Stimmigkeit) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens 10 Tage nach Versand an den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich zu reklamieren. Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt. Werden berechtigte Mängel fristgerecht reklamiert, so verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels bezogen auf die Gesamtdienstleistung einen Teil seiner Honoraransprüche für die Lektorats-Zusatzleistung. Die Honoraransprüche aus der Korrektoratsleistung bleiben hiervon unberührt.
6.9 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher oder unverständlicher Vorlagen, insbesondere gefaxter Texte, besteht kein Mangelhaftungsanspruch, auch nicht für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber nicht bei Auftragserteilung angegeben bzw. erklärt wurden (vgl. 2).
6.10 Eine Korrektur- oder Lektoratsleistung nichtdeutscher Textanteile erfolgt nur unter Vorbehalt; der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung. Für die richtige Wiedergabe von nicht in Lateinschrift notierten Textpassagen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Dies gilt auch für unleserliche Passagen z. B. in Urkunden oder sonstigen Dokumenten.
6.11 Die Zahlenwiedergabe erfolgt ausschließlich nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für die korrekte Wiedergabe von Berechnungen, Formeln etc.
7 Weitere Haftungsfragen
7.1 Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Texte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer behält sich vor, Manuskripte/Texte bzw. Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen anzulehnen.
7.2 Werden die Texte per Datenübertragung an den Auftraggeber zurückgeliefert, haftet der Auftragnehmer nicht für dabei entstehende Mängel, Beeinträchtigungen und insbesondere nicht für die unbeabsichtigte Übertragung von Viren bzw. eine Verletzung der Geheimhaltungspflichten/Datenschutz. Eine Haftung besteht nur bei grobem Verschulden des Auftragnehmers.
7.3 Daten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Daten, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
8 Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt, auf den Netto-Rechnungsbetrag beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen der Schaden durch vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers entstanden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
9 Zahlung
9.1 Der Auftragnehmer stellt das Honorar nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung. Die Rechnung wird per Post zugestellt und wird 10 Tage nach Erhalt fällig. Eventuell anfallende Bankgebühren (z. B. für Auslandsschecks) sind vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
9.2 Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen, bei Privatauftraggebern und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme verlangt werden. Ist eine Abholung vereinbart, die nicht termingerecht erfolgt, so tritt die Zahlfrist mit dem Tag der Bereitstellung zur Abholung ein.
9.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. berechnet. Falls dem Auftragnehmer nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen, ebenso ggf. angemessene Mahngebühren.
9.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an ausstehenden Aufträgen dieses Auftraggebers so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Dies gilt auch bei Aufträgen mit fixem Liefertermin. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber in diesem Falle keine Rechtsansprüche.
9.5 Erstellt der Auftragnehmer im Auftrag eigene Texte für den Auftraggeber, so bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht an diesen Texten. Der Auftragnehmer kann verlangen, als Urheber der Texte angemessen genannt zu werden. Der Auftragnehmer erhält außerdem die Möglichkeit, diese Texte als Referenz werblich zu nutzen (z. B. Veröffentlichung auf den Internetseiten des Auftragnehmers).
10 Verschwiegenheitspflichten
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Diese Vertraulichkeit wird auch von den evtl. beauftragten freiberuflichen Korrekturen gewahrt. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung haftet der Auftraggeber nur bei groben Mängeln bei der Auswahl der Beauftragten.
10.2 Für die Sicherheit der Vertraulichkeit von Texten, die im elektronischen Datenverkehr (z. B. per E-Mail) übermittelt werden, kann keine Haftung übernommen werden. Für Eingriffe Dritter haftet der Auftragnehmer nicht.
11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Münster. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze Anwendung.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Anschriftenänderungen) oder das Vertragsverhältnis (z. B. Namensänderungen) auswirken, unverzüglich mitzuteilen.
12.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk sowie alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12.3 Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
12.4 Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
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